| Allgemeine
Information über den Gemeinderat
Der Gemeinderat
ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das
Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die
Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten
der Gemeinde, heißt es in § 24 der Gemeindeordnung.
Was im
Gesetzestext so trocken klingt, ist in der Praxis mit einer Vielzahl
von Aufgaben und einer großen Verantwortung verbunden. Ob
ein neuer Kindergarten gebaut wird, die Abwassergebühren neu
festgesetzt werden, wie ein neues Baugebiet aussehen soll - die
Entscheidung des Gemeinderats berühren alle Bereiche des städtischen
Geschehens.
Die eigentliche
Arbeit beginnt für die Stadträtinnen und Stadträte
dabei lange vor der Gemeinderatssitzung. Mit Ortsbegehungen, schriftlichen
Unterlagen der Verwaltung, Fraktionssitzungen und im Gespräch
mit Bürgerinnen und Bürgern bereiten sie sich auf die
Beratungen vor. Ein wichtiger Punkt in jedem Jahr sind die Haushaltsberatungen.
Durch die Zuteilung von Finanzmitteln für die einzelnen Bereiche
und Vorhaben stellt der Gemeinderat die Weichen und gibt für
die Verwaltung Prioritäten vor.
Entsprechend
groß sind die Anforderungen an die Mitglieder des Gemeinderats.
Dem für 5 Jahre (2004 - 2009) gewählten 20-köpfigen
Gemeinderat, dessen Vorsitzender der Bürgermeister ist, gehören
derzeit 9 Mitglieder der CDU, 4 der UL, 3 Mitglieder der FUB, 2Mitglieder
der FWV und 1 der SPD an.
Wer sich
aus erster Hand über die Gemeinderatsarbeit informieren möchte,
sollte die öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner
Ausschüsse besuchen. Die Sitzungstermine und die vorgesehenen
Beratungspunkte können dem Schussenboten, der Schwäbischen
Zeitung oder dem Internetangebot der Unabhängigen Liste entnommen
werden. |